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VGH Baden-Württemberg, 14.03.1983 - 1 S 133/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 23.11.1981 - 3 K 156/80
- VGH Baden-Württemberg, 14.03.1983 - 1 S 133/82
Wird zitiert von ... (5)
- VG Oldenburg, 22.05.2012 - 7 A 3069/12
Inanspruchnahme eines Eigentümers durch die Beschlagnahme seiner Wohnung für die …
Grundsätzlich muss die Ortspolizeibehörde bei der Inanspruchnahme privaten Eigentums zur Wiedereinweisung von Personen zur Abwendung von deren Obdachlosigkeit darlegen, dass sie im fraglichen Zeitpunkt keine freien gemeindeeigenen Unterkünfte zur Unterbringung Obdachloser hat und ihr auch die Beschaffung solcher Unterkünfte bei Dritten nicht rechtzeitig möglich ist (VGH Baden Württemberg, Urteil vom 14. März 1983 - 1 S 133/82 -, zitiert nach [...]). - OVG Saarland, 14.04.2014 - 1 B 213/14
Obdachlosenunterbringung - Inanspruchnahme nicht verantwortlicher Personen
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.3.1983 - 1 S 133/82 - Juris; VG Köln, Beschluss vom 29.5.2008 - 20 L 595/08 -, juris; Pewestorf in Pewestorf/Söllner/Tölle, Praxishandbuch Polizei- und Ordnungsrecht, 2013, Teil A, Kapitel 1, Rdnr. 267. - VG Augsburg, 21.08.2014 - Au 7 S 14.1124
Obdachlosenrecht; Zwangsräumung; Wiedereinweisung in die bisherige Unterkunft
Grundsätzlich muss daher die Gemeinde als Obdachlosenbehörde bei der Inanspruchnahme privaten Eigentums im Falle einer Wiedereinweisung von Personen zur Abwendung von deren Obdachlosigkeit darlegen, dass sie im fraglichen Zeitpunkt keine freien gemeindeeigenen Unterkünfte zur Unterbringung Obdachloser hat und ihr auch die Beschaffung solcher Unterkünfte bei Dritten (z.B. Hotelzimmer, Ferienwohnung) nicht rechtzeitig möglich ist ( VGH Baden-Württemberg, U.v. 14.3.1983 - 1 S 133/82 - juris). - VG Oldenburg, 03.07.2012 - 7 B 3696/12
Behinderung; Notunterkunft; Obdachlosenrecht; Wiedereinweisung; Zumutbarkeit
Grundsätzlich muss daher die Ortspolizeibehörde bei der Inanspruchnahme privaten Eigentums zur Wiedereinweisung von Personen zur Abwendung von deren Obdachlosigkeit darlegen, dass sie im fraglichen Zeitpunkt keine freien gemeindeeigenen Unterkünfte zur Unterbringung Obdachloser hat und ihr auch die Beschaffung solcher Unterkünfte bei Dritten (z. B. Hotelzimmer, Ferienwohnung) nicht rechtzeitig möglich ist (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14. März 1983 - 1 S 133/82 -, juris, Urteil der Kammer vom 22. Mai 2012 - 7 A 3069/12 -, V. n. b.). - VG Oldenburg, 12.08.2013 - 7 B 5615/13
Eigentum; Gesundheit; Miete; Obdachlosigkeit; Räumung; Wiedereinweisung
Grundsätzlich muss daher die Ortspolizeibehörde bei der Inanspruchnahme privaten Eigentums zur Wiedereinweisung von Personen zur Abwendung von deren Obdachlosigkeit darlegen, dass sie im fraglichen Zeitpunkt keine freien gemeindeeigenen Unterkünfte zur Unterbringung Obdachloser hat und ihr auch die Beschaffung solcher Unterkünfte bei Dritten (z. B. Hotelzimmer, Ferienwohnung) nicht rechtzeitig möglich ist (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14. März 1983 - 1 S 133/82 -, juris, Urteil der Kammer vom 22. Mai 2012 - 7 A 3069/12 -, V. n. b.).